Satzung der Bayerischen Ostgesellschaft e.V. § 1 Name und Sitz gemeinsamen Interesses und geeigneter Stätten der Begegnung durch humanitäre Hilfe durch entwicklungspolitische Projektarbeit. (I) Der Verein führt den Namen „Bayerische Ostgesellschaft“. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist München. (II) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, fördert die Völkerverständigung und leistet entwicklungspolitische Projektarbeit im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. § 2 Aufgaben und Ziele (I) Die Gesellschaft ist eine weltanschaulich und parteipolitisch unabhängige Vereinigung mit dem Zweck, für die Vertiefung und Ausweitung der Beziehungen, insbesondere der kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Völkern der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu wirken, um dem Frieden und der Verständigung zwischen den Völkern zu dienen. (II) Ihre satzungsgemäßen Ziele will die Gesellschaft vor allem durch folgende Initiativen erreichen: • durch den Austausch von Informationen; • durch Herstellung unmittelbarer Verbindungen zwischen Vertretern und Institutionen des kulturellen, wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und sportlichen Lebens; • durch eine Erleichterung des Reiseverkehrs; • durch Veranstaltungen, insbesondere Vorträge, Symposien, Ausstellungen, Informations- und Studienreisen, den Austausch von Jugendlichen und Erwachsenen zu Studien und beruflichen Fortbildungszwecken; • durch Förderung des Erlernens der Sprachen; • durch Förderung der Begründung von Städtepartnerschaften und von Einrichtungen • • (III) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn und darf andere als die genannten gemeinnützigen Zwecke nicht verfolgen; Mittel der Gesellschaft dürfen nur satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft und haben keinen Anspruch auf ihr Vermögen. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Auslagen dürfen erstattet werden. § 3 Regionaler Wirkungsbereich (I) Die Gesellschaft ist auf dem Gebiet des Freistaates Bayern tätig. Sie kann Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft oder in ähnlich orientierten Vereinigungen auf Bundes- und Landesebene sein. (II) Örtliche oder regionale Zusammenschlüsse von Mitgliedern im Raume des Freistaates Bayern können mit Zustimmung des Vorstandes den Namen der Gesellschaft führen, wenn sie im Rahmen der Ziele und Aufgaben der Gesellschaft tätig sind. (III) Der Vorstand legt die organisatorischen Rahmen- bedingungen fest. § 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5 Mitgliedschaft (I) Mitglied können natürliche Personen werden. (II) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich. Der geschäftsführende Vorstand beschließt über die Annahme des Antrags. Im Falle der Ablehnung entscheidet der Gesamtvorstand. (III) Die Mitgliedschaft endet durch 1. a) Kündigung des Mitglieds. Diese ist schriftlich an die Gesellschaft mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres zu erklären. 2. b) Tod 3. c) Ausschluss (IV). Fördermitgliedschaft 1. a) Fördermitglied können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden durch schriftliche Erklärung des Beitritts. 2. b) Der Jahresbeitrag beträgt mindestens €75.- 3. c) Fördermitglieder verfügen weder über aktives noch passives Wahlrecht noch über Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie unterstützen die Ziele und die Arbeit des Vereins durch ihre Mitgliedschaft und den Jahresbeitrag: (II) Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres zu bezahlen. § 7 Organe Organe der Gesellschaft sind d) Für die Beendigung der Fördermitgliedschaft gelten Abs.3 und 6 entsprechend. 2. Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des Vorstands und dessen Entlastung, 3. Wahl zweier Rechnungsprüfer/innen, 4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Anträge und Programm, 5. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft. §9 (I) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich stattzufinden. Sie ist durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich einzuladen. (II) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies tun, wenn ein solcher Antrag unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich durch ein Drittel der Mitglieder gestellt wird. §10 (I) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende oder ein(e) Stellvertreter(in). Die Punkte der Tagesordnung unterliegen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. (II) Die Mitgliederversammlung kann mit Ausnahme der Satzungsänderung und der Auflösung der Gesellschaft (V) Der Vorstand kann den Ausschluss eines Mitglieds beschließen, wenn dieses das Ansehen oder die Interessen der Gesellschaft schädigt oder seiner Beitragsverpflichtung über das Geschäftsjahr hinaus trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachgekommen ist. Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gehör zu geben. § 6 Einnahmen der Gesellschaft (I) Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus 1. Beiträgen der Mitglieder, 2. öffentlichen Zuschüssen, 3. Spenden und Zuwendungen. 1. 2. 3. § 8 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl des Vorstands, die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat. Mitgliederversammlung weitere Punkte zur sofortigen Behandlung auf die Tagesordnung setzen. (III) Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit die Satzung nicht ein anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung. Ebenso gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt. (IV) Zur Satzungsänderung und zur Auflösung der Gesellschaft bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Vorstands in eine Funktion des geschäftsführenden Vorstands zu kooptieren. Dies gilt nicht bei vorzeitigem Ausscheiden des / der 1. Vorsitzenden (V) Der Vorstand gibt sich zur Regelung der Vertretungsbefugnis im inneren Verhältnis eine Geschäftsordnung. § 12 (I) Der Vorstand hat in eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, wie es deren Ziele erfordern. Er ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die er dafür im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vereinsführung für erforderlich erachtet. Über die Einnahmen und Ausgaben führt der/die Schatzmeister(in) Buch. (II) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Er ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Schriftliche und telefonische Beschlussfassung ist zulässig, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. § 13 Ehrenvorsitz Die Mitgliederversammlung kann eine(n) Ehrenvorsitzende(n) wählen. Er/sie ist in beratender Funktion zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen berechtigt. § 14 Beirat (I) Der Beirat besteht aus bis zu zehn Personen. Der Vorstand ernennt die Beiratsmitglieder. (II) Aufgabe des Beirates ist es, den Vorstand in der Erfüllung der Ziele der Gesellschaft zu unterstützen (III) Der Vorsitzende lädt zu einer Beiratssitzung ein, wenn es ihm erforderlich erscheint, oder wenn dies ein Beiratsmitglied beantragt. (IV) Der Beirat kann sich im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben. (V) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das alle Beschlüsse im Wortlaut mit den Abstimmungsergebnissen zu enthalten hat. Es ist von dem/der Vorsitzenden oder einem/einer seiner/ihrer Stellvertreter(innen) und dem/der Protokollführer(in) zu unterzeichnen. § 11 Vorstand (I) Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Schatzmeister(in) und der/die Schriftführer(in). Die Gesellschaft wird durch den/die Vorsitzende(n) allein oder durch eine(n) der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem/der Schatzmeister(in) oder dem/der Schriftführer(in) vertreten. (II) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister(in), dem/der Schriftführer(in) und höchstens acht weiteren Personen (III) Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder der Gesellschaft gewählt werden. Ihre Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung, jeweils einzeln und auf die Dauer von zwei Jahren. Sie bleiben über die Zeit hinaus bis zur Neuwahl in der nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Wiederwahl ist zulässig. (IV) Der Vorstand ist berechtigt, für ein vorzeitig ausscheidendes Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied des erweiterten § 15 Auflösung (I) Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (II) Im Falle der Auflösung sind der/die Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der/die Schatzmeister(in) die Liquidatoren/innen. Es vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinsam. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Fritz-Kreuzer Stiftung, die es Mitgliedsbeitrag: Seit 2001 gelten folgende jährliche Beitragssätze: Einzelpersonen: € 36,- Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und nicht verdienende Ehepartner von Mitgliedern: € 18,- Fördermitglieder: € 75,- Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu € 200,- gilt der Einzahlungs- bzw. Einzugsbeleg als Spendenquittung. Für höhere Beträge werden Spendenquittungen ausgestellt. Geschäftskonto der Gesellschaft: Stadtsparkasse München, IBAN: DE14 7015 0000 0908 2320 20 BIC: SSKMDEMMXXX unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Beschlossen 1973, mit allen Änderungen, 26. März 2003, 28. April 2009 und 14. März 2016, eingetragen im Vereinsregister des Registergerichts beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen VR 8135. Gemeinnützigkeit anerkannt, zuletzt mit Bescheid Finanzamt vom 7.10.2021 BAYERISCHE OSTGESELLSCHAFT e. V. StNr. 143/211/00474 Anschrift: Bayerische Ostgesellschaft e.V. c/o Volker Schindler Edlingerplatz 4 81543 München Deutschland
nächster Termin im September:
Montag, 16.9.2024, 19 Uhr
Thomas Wiedling: Krieg nach innen - Die Zerstörung des lebendigen Literaturaustausches mit Russland
Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Putin auch die Welt der Literaturvermittlung buchstäblich über Nacht zerbombt. Was mit großer Hoffnung, Elan und basierend auf dem Glauben an einen freien und friedlichen weltweiten Austausch von Kulturnationen seit den 1990er Jahren aufgebaut worden war, ist in den Grundfesten erschüttert und auf lange Sicht zerrüttet. Esd wird sich auch nach Putin nicht einfach wieder "anschalten" lassen. Denn Putin führt auch einen Krieg nach innen, der alle erarbeiteten und gewachsenen Strukturen beschädigt, wenn nicht zerstört hat, die ein lebendiger, liberaler, freier Literaturaustausch braucht. Dadurch haben nicht nur geschäftliche Kontakte, Netzwerke, Institutionen gelitten, sondern auch menschliche Beziehungen und Freundschaften. Ganze Lebensläufe nehmen gezwungenermaßen eine andere Richtung.
Thomas Wiedling hat sich seit seinem Slavistik-Studium in München, Freiburg und Moskau (fast) ganz der Vermittlung russischer Literatur verschrieben. Zuerst als literarischer Übersetzer von Autoren wie Sorokin, Bartov, Likhachev, Marinina oder verschiedenen Lyrikern. Seit den letzten 25 Jahren als Literaturagent. Er hat u.a. Glukhovsky für die Leser außerhalb Russlands entdeckt und vertritt heute russisch schreibende Autoren aus Russland, der Ukraine, Belarus oder im Exil wie Shishkin, Khodorkovsky und andere. Daneben auch die Erben von Ilf-Petrov, Bunin oder Pasternak.
Kirgistan Rundreise 2024 für Mitglieder und Interessiertemit Salamat Duischenbi Termin: 10. - 20. August Dauer: 10 Tage
1. Tag: Ankunft in Bischkek. Transfer zum Hotel. Am Nachmittag Stadtbesichtigung, Besuch des Museums für Nationale Geschichte und des Ala-Too Platzes. Abendessen in einem Restaurant. Übernachtung im Hotel. (800 m.) 2. Tag: Fahrt aufs Suusamyr-Tal (ca. 4 Std). Die Hauptstraße liegt durch die schöne Schlucht und über den Töö-Aschu-Pass (3.600 m). Weiterfahrt nach Kysyl-Oi. Übernachtung in einer einheimischen Familie. (1800 m) 3. Tag: Heute fahren Sie nach Kochkor (ca. 5 Std). Die Hauptstraße liegt durch die schöne Kokomeren-Schlucht und über das Zhumgal-Tal. Besuch der Filzwerkstatt in Kochkor. Übernachtung in einer einheimischen Familie. (1700 m) 4. Tag: Fahrt über den Kalmak-Aschuu-Pass (3300m) zum Sonkul-See. Der Sonkol See liegt auf 3016 m.ü.M. Die Hochebene mit dem See wird auf allen Seiten von bis zu 3800 m hohen Bergen umsäumt. Während der Sommerzeit die versorgen Nomaden dort die Schafe und Pferde. Abendessen und Übernachtung in der Jurte. 5. Tag: Der Tag steht zur freien Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zu reiten oder zu wandern. Abendessen und Übernachtung in der Jurte. (3016 m) 6. Tag: Fahrt nach Bökönbaev, in Richtung Issyk-Kul-See (ca. 4 Std). Badestopp am Issyk-Kul See. Sie genießen die Sonne und den See mit kristallklarem Wasser. Abendessen und Übernachtung im Gästehaus. (1600 m) 7. Tag: Fahrt nach Karakol. Unterwegs Besuch des Roten Canyons. Weiterfahrt nach Karakol. Besuch der russisch orthodoxen Kirche und der muslemischen Moschee. (19 Jhr). Abendessen in einem Lokal und Übernachtung im Jamila Gästehaus. (1700 m) 8. Tag: Fahrt nach Chon-Kemin. Das Naturschutzgebiet Chon-Kemin liegt an der Nordseite des Tianschan Gebirges. Abendessen und Übernachtung im Gästehaus. (1600 m) 9. Tag: Rückfahrt nach Bischkek. (150 km). Auf dem Weg Besuch des Historischen Freilichtmuseums Burana.(11. Jhr). Besuch des größten Lebensmittel- Markts in Bischkek. Abendessen in einem Lokal und Übernachtung im Hotel. 10. Tag: Transfer zum Flughafen und Abreise.
Der Preis hängt von der Größe der Reisegruppe ab: Preis pro Person 975 € oder 850 € oder 675 € - Im Preis eingeschlossene Leistungen: Unterbringung im Hotel (DZ), Unterbringung in der Jurte,
Unterbringung in Gästehäusern (DZ), Essen während der Reise (F-M-A), Alle Transfers (mit Toyota Minivan),
Eintrittsgebühren, 1Ltr. Mineralwasser pro Tag Reiseleitung Deutsch, Nicht im Preis eingeschlossen: Internationaler Flug, Einzelzimmer, Alkoholische Getränke, Weitere Mahlzeiten,
Pferde mieten, Trinkgelder, Einzelzimmer Zuschlag 100 € Nähere Informationen bei Karla und Dr. Hanns Hey, Tel. 0817792044, hkhey@t-online.de Anmeldung unter itruebswetter@web.de, Tel. 08031 81421.